Deutschland wird oft als rückständig in der Verwaltungsdigitalisierung wahrgenommen, besonders im Vergleich zu Vorzeigeländern wie Estland oder Litauen. Der Arbeitskreis E-Government-Recht des NEGZ befasst sich u.a. mit rechtlichen Aspekten dieses Transformationsprozesses. Dr. Sarah Rachut, Sprecherin des Arbeitskreises E-Government Recht des NEGZ, gibt im Interview mit Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht Einblicke, wo Deutschland im internationalen Vergleich bei der Verwaltungsdigitalisierung steht, welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen und was das NEGZ tut, um diesen Prozess zu unterstützen.
„Gerade weil das Thema Verwaltungsdigitalisierung so komplex ist – auf technischer, organisatorischer und dadurch auch rechtlicher Ebene – ist es wichtig, möglichst alle Perspektiven zu berücksichtigen, kontinuierlich über das Ziel und den Weg dorthin zu kommunizieren und alle mitzunehmen. Mit bloßer Komplexitätsreduktion kommen wir nicht weiter, wir benötigen vor allem eine Art Komplexitätsbefähigung und genau hier setzt das NEGZ in meinen Augen an.“
Dr. Sarah Rachut
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Die Digitalisierung der Verwaltung ist seit Jahren ein politisches Dauerthema. Wo Deutschland bei der Verwaltungsdigitalisierung im internationalen Vergleich wirklich steht,
wo Optimierungspotentiale und spannende rechtliche Fragen liegen, verrät uns Dr. Sarah Rachut, eine der Sprecher:innen des AK E-Government-Recht im NEGZ, im Interview.