AK E-Government-Recht

Als AK E-Government-Recht widmen wir uns allen Rechtsfragen, die im Zuge der
digitalen Transformation der öffentlichen Verwaltung entstehen. Bei uns treffen
Expert:innen und Interessierte aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft
aufeinander, um ihre Perspektiven – gerade auch aus der Praxis – zu teilen, Wissen
aufzubauen, Kompetenzen zu vermitteln und gemeinsame Positionen zu erarbeiten.

Das E-Government-Recht umfasst bereits jetzt eine Vielzahl von Normen auf nationaler
(Bund und Länder) sowie EU-Ebene, gleichzeitig sind viele (Rechts-)Fragen aber noch
offen. Der AK bringt sich daher auch in aktuelle Gesetzgebungsvorhaben ein – etwa
durch Erarbeitung von Stellungnahmen, die durch die Bundesregierung oder durch
Landesregierungen vom NEGZ erbeten wurden –, weist auf normative Lücken oder
Unklarheiten hin und sucht nach umsetzbaren Lösungen.

Neben der Rechtsetzung liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Rechtsumsetzung, d.h.
der Auslegung und Anwendung des geltenden Rechts. Denn oftmals zeigen sich die
Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung gerade hier. Dafür sind wir am
Austausch mit Praktiker:innen aus den Verwaltungseinheiten und Behörden vor Ort
interessiert. Als AK möchten wir auch innerhalb des NEGZ Ansprechpartner für solche
Rechtsfragen sein, den Austausch über best practices ermöglichen und Wissenschaft und
Praxis gewinnbringend zusammenführen.


Themen des Arbeitskreises

Themen, über die wir uns aktuelle Gedanken machen, sind beispielsweise:

  1. „OZG 2.0“: das nunmehr beschlossene OZG-Änderungsgesetz und seine
    konkreten Auswirkungen 
  2. Digitale Identitäten: insb. Auswirkungen der geänderten eIDAS-
    Verordnung 
  3. Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung 
  4. Digitalchecks & Normenscreenings 
  5. Vergaberecht als Hebel für einen digitalen Staat (das
    Vergabetransformationspaket als aktueller Anlass)
  6. Datenschutzrechtliche Fragen mit ihren Besonderheiten für staatlicher
    Stellen
  7. Rechtsfragen der föderalen IT-Kooperation (z.B. zur Fortentwicklung des
    “Einer-für-Alle”-Prinzips) 
  8. Rechtliche Umsetzung der sog. Dresdner Forderungen 

Habt ihr Interesse und möglicherweise auch ein konkretes Thema, um euch im AK E-
Government-Recht zu beteiligen, schreibt uns gerne eine E-Mail (office@negz.org).


Kurzvorstellung des Arbeitskreises:


Sprecher:innen des Arbeitskreises



Veranstaltungen des Arbeitskreises

Dienstag, 19. November 2024

NEGZ auf KommDIGITALE 2024

Donnerstag, 22. August 2024

Gründungssitzung des AK E-Government-Recht
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