Ausschreibung für NEGZ-Kurzstudien 2025

Das NEGZ sucht bis Ende April 2025 Vorschläge für Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors.


Überblick

  • 20-seitige Kurzstudien zur Digitalisierung des öffentlichen Sektors
  • Fördersumme bis zu 10.000 €
  • förderfähig sind Institutionen und Individuen, ein NEGZ-Mitglied muss beteiligt sein
  • Vorschläge bis Ende April 2025 einreichen, Kurzstudie bis Mitte 2026 fertigstellen

Was suchen wir?

Die NEGZ-Kurzstudien sollen neue, unterforschte oder noch auszugestaltende Fragen der Digitalisierung des öffentlichen Sektors behandeln. Ziel sind dabei Umsetzungsunterstützung und Diskussionsimpulse für die Verwaltungspraxis, nicht die akademische Debatte.

Schwerpunktthema für das Jahr 2025 ist die “Staatsmodernisierung in Zeiten fortschreitender Digitalisierung und Vernetzung”. Vorschläge für Kurzstudien können z.B. beleuchten:

  • Wirkung von Verwaltungsdigitalisierung auf Staatsmodernisierung und Wirkung von Staatsmodernisierung auf Verwaltungsdigitalisierung
  • Entscheidungskompetenzen zur Verwaltungsdigitalisierung im Föderalismus
  • Rückführung von delegierten Aufgaben an höhere Verwaltungsebenen
  • Bündelung der Aufgabenbearbeitung in interkommunalen Shared Service Centern
  • Trennung in Frontoffice, Backoffice und die Bereitstellung der dafür nötigen IT
  • Entschlackung von Verwaltungsebenen
  • Outsourcing an Unternehmen oder Gemeinnützige; Insourcing in öffentliche Körperschaften
  • Bedeutung von technischen, rechtlichen, organisatorischen Schnittstellen
  • Produktionsnetzwerke digitaler Verwaltungsleistungen, z.B. beim EfA-Prinzip
  • Interoperabilität, Standardisierung und Schnittstellenmanagement und die Staatsmodernisierung
  • digitale Vernetzung als Treiber von Staatsmodernisierung
  • politische Bedeutung von Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung
  • historischer Blick auf die Entwicklungslinien deutscher Verwaltungsdigitalisierung und Staatsmodernisierung

Vorschläge außerhalb des Schwerpunktthemas sind möglich, behandeln wir bei der Förderung jedoch nachrangig. 

Eine Kurzstudie soll etwa 20 Seiten umfassen. In Sprache und Gestaltung ist Zielgruppenorientierung wichtig, etwa mit Executive Summary und vielen Schaubildern.

Die Kurzstudien erscheinen frei zugänglich unter Creative-Commons-Lizenz.


Wen fördern wir?

Wir fördern als Autor:innen sowohl Institutionen als auch Einzelpersonen, gerne auch Teams. 

An der Studie muss als Autor:in oder als Untersuchungsgegenstand mindestens ein NEGZ-Mitglied beteiligt sein. Wir vermitteln gerne passende Partner:innen.

Zur Sicherung der Praxisrelevanz muss der Projektskizze ein Schreiben mit der Zusicherung inhaltlicher Unterstützung durch eine öffentliche Körperschaft beiliegen.

Die Autor:innen müssen bereit sein, aktiv Öffentlichkeitsarbeit für ihre Studie zu betreiben, z.B. durch Kurzbeiträge in der Fachpresse, Online-Präsentationen oder Podcast-Auftritte.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Fördersumme beträgt – inklusive eventueller Umsatzsteuer – maximal 10.000 € pro Studie. Die Förderung wird als Pauschale ausgezahlt.

Ihr könnt auch Vorschläge ohne Förderbedarf einreichen, um Qualitätssicherung, Gestaltung und Öffentlichkeitsarbeit durch das NEGZ zu nutzen.


Wie läuft das ab?

Einreichungsfrist für Vorschläge ist der 28. April 2025. Der Ausschuss für Forschung und Projekte (AFP) des NEGZ entscheidet im Mai 2025 über die Förderung. Die Kurzstudien sollen zu Mitte Ende 2026 vorliegen.

Die Autor:innen verpflichten sich zu regelmäßigen Fortschrittsberichten an das NEGZ.

Sobald ein vollständiger Entwurf der Kurzstudie vorliegt, durchläuft dieser einen Review durch fachkundige Mitglieder des NEGZ. Die Autor:innen überarbeiten ihn  anschließend entsprechend.  

Das NEGZ übernimmt die graphische Gestaltung der Studie mit Zuarbeit der Autor:innen.

Ab Veröffentlichung der Studie tragen das NEGZ und die Autor:innen die Publikation und ihre Erkenntnisse aktiv in die Öffentlichkeit.

Liegt zwei Jahre nach Zuschlag keine fertige Publikation vor, ist die Förderung hinfällig.


Orientierung gesucht?

Hier lang zu einem Überblick zum Format der Kurzstudien.

Bei unseren Publikationen könnt ihr in den Kurzstudien der letzten zehn Jahre blättern.


Ihr habt Fragen zur Ausschreibung? Ihr überlegt, Mitglied zu werden? Sprecht uns an!


Zum kompakten Weiterleiten oder zum Ausdrucken gibt es die Ausschreibung auch als PDF:


Projektskizze einreichen

Reicht eure Projektskizze bis zum 28. April 2025 hier ein.

Wir empfehlen wegen der interdisziplinären Zusammensetzung des Auswahlgremiums eine möglichst allgemeinverständliche Sprache und möglichst kurze Ausführungen.

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Projektbeteiligte

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Überblick über euer Projekt

Selbsterklärende und präzise Titel bleiben besser im Kopf!

Euer Projekt

Was ist das Problem, die Wissenslücke oder die praktische Herausforderung, die euer Projekt adressiert?
Welche politische oder praktische Relevanz hat euer Projekt? Wie passt es auf die politische Agenda?
Welche konkrete Fragestellung beantwortet euer Projekt? Gibt es eventuell eine Hypothese, die ihr verfolgt?
Wie beantwortet ihr eure Fragestellung? Auf Grundlage welcher Daten? Mit welcher Methode kommt ihr zu eurer Erkenntnis?
Wie sieht die fertige Studie aus? Wie stellt ihr eure Ergebnisse dar? Welche Kapitel können wir erwarten?

Formalia

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Das Unterstützungsschreiben muss nur bescheinigen, dass die Verwaltungseinrichtung euer Vorhaben für sinnvoll hält. Die Verwaltungseinrichtung muss sich zu nichts verpflichten.
Organisationstypen im Projektkonsortium
Kurzinfo für die Begutachtung
Sponsoring
Sponsoring bedeutet: Logo des Sponsors auf dem Studiencover, aber keine inhaltliche Beeinflussung der Studie.

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