Deutschlands föderale Strukturen gelten oft als Hemmschuh bei der Verwaltungsdigitalisierung. Beliebter Gegenentwurf ist ein Plattform-Ökosystem, bei dem alle Verwaltungsebenen unter Vorgabe von Standards und Basiskomponenten selbstbestimmt aber interoperabel ihre E-Government-Lösungen gestalten können. Um Standards verbindlich vorgeben und Basiskomponenten zentral bereitstellen zu können, bräuchte es eine Bundes- oder interföderale Behörde mit entsprechender Kompetenz und Finanzierung. Kritisch ist dabei, wie eine ausreichende Verbindlichkeit trotz der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer erreicht werden kann. Ist dies aktuell verfassungsrechtlich möglich? Welche Gesetzesänderungen würden einen Plattformansatz ermöglichen? Dies haben Inga Karrer (DIHK) und Moritz Ahlers (FITKO) im Impulspapier „Rechtliche Wege hin zum föderalen Plattform-Ökosystem“ des NEGZ untersucht und im NEGZ Spezial vorgestellt. Das Grußwort erfolgte durch Sönke E. Schulz (NEGZ Vorstandsvorsitzender). In der Diskussion beteiligt waren Peter Kuhn, Luise Kranich, Valentina Kerst und Matthäus Schlummer.
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Deutschlands föderale Strukturen gelten oft als Hemmschuh bei der Verwaltungsdigitalisierung. Beliebter Gegenentwurf ist ein Plattform-Ökosystem, bei dem alle Verwaltungsebenen unter Vorgabe von Standards und Basiskomponenten selbstbestimmt aber interoperabel ihre E-Government-Lösungen gestalten können. Um Standards verbindlich vorgeben und Basiskomponenten zentral bereitstellen zu können, bräuchte es eine Bundes- oder interföderale Behörde mit entsprechender Kompetenz und Finanzierung. Kritisch ist dabei, … Weiterlesen…
Zum Impulspapier
Das Impulspapier untersucht die rechtlichen Voraussetzungen für einen Plattformansatz in der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Ein solcher Plattformansatz setzt eine Behörde als zentrale Plattformeignerin voraus, die Basiskomponenten und Standards stellt, wie das Papier kurz skizziert. Für eine hierzu nötige Bundes- oder interföderale Behörde und ihre Finanzierung fehlt die verfassungsrechtliche Grundlage, wie die Analyse zutage trägt. Neben der freiwilligen Simultangesetzgebung stellen sich Grundgesetzänderungen als rechtliche Wege dar, die entweder eine Bundesbehörde als Plattformeignerin einsetzt oder das Mandat des IT-Planungsrats (und somit auch der FITKO) entsprechend ausweitet.