Neues Impulspapier zeigt verfassungsrechtliche Wege zu einem einheitlichen Plattform-Ansatz für die Verwaltungsdigitalisierung

Deutschlands föderale Strukturen gelten oft als Hemmschuh bei der Verwaltungsdigitalisierung. Ein beliebter Lösungsvorschlag ist ein Plattform-Ansatz mit zentral vorgegebenen Standards und Basiskomponenten. Wie das verfassungsrechtlich zu bewerten ist und welche rechtlichen Optionen es gibt, zeigt ein Impulspapier des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums auf. 

Bundesverwaltung, Landesverwaltungen und Gemeinden gehen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gerne eigene Wege. Problematisch wird das etwa, wenn Systeme nicht miteinander kompatibel sind und Daten nicht zwischen diesen fließen können. 

Dem entgegen steht die Vision eines föderalen Plattform-Ökosystems. Dabei sind technische Standards und Basiskomponenten, beispielsweise Systeme für Zahlungen und Authentifizierung, zentral vorgegeben. Vorteil eines solchen Ansatzes wäre, dass öffentliche Körperschaften innerhalb der Rahmenbedingungen der Plattform frei in der Gestaltung ihrer digitalen Angebote wären. Gleichzeitig stellt die Plattform sicher, dass Daten fließen können. Staaten wie Großbritannien und Italien haben mit solchen Plattform-Ansätzen bereits gute Erfahrungen gemacht.

Voraussetzung einer solchen Plattform ist allerdings ein zentraler Plattform-Eigner, der Standards vorgibt und durchsetzt. Dabei wird es verfassungsrechtlich problematisch: Mit Blick auf die grundgesetzlich verbriefte Eigenstaatlichkeit der Bundesländer und das bestehende Onlinezugangsgesetz können die Bundesländer nicht auf Plattform-Standards verpflichtet werden. 

Die Autor:innen identifizieren drei rechtliche Optionen, wobei für die letzten beiden Grundgesetzänderungen notwendig sind: 

  1. Die freiwillige Simultangesetzgebung, bei der alle Bundesländer gleichlautende Gesetze erlassen, um die Standards der Plattform für sie bindend zu machen.
  2. Einsetzen einer Bundesbehörde als Plattform-Eigner, also eine Ausweitung der Kompetenzen der Bundesverwaltung in diesem Feld.
  3. Ausweitung des Mandats des IT-Planungsrats als Bund-Länder-Institution und Schaffen eines Plattform-Eigners in Form einer interförderalen Behörde wie der Föderalen IT-Kooperation (FITKO).

Das Impulspapier steht kostenlos auf der Webseite des NEGZ zum Download zur Verfügung.

Über die Autor:innen

Das Impulspapier haben Inga Karrer, Referatsleiterin der Koordinationsstelle E-Government bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer und Moritz Ahlers, m Verfassungs- und Vergaberechtsexperte in der Abteilung “Recht und Compliance” der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) geschrieben.

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