Analyse des Potenzials des E-Government-Gesetzes

Jörg Becker, Marcel Heddier, Sara Hofmann, Marlen Jurisch, Helmut Krcmar, Björn Niehaves, Michael Räckers, Hans Peter Rauer, John Schilling, Hendrik Scholta, Claudius Seidel, Basanta Thapa, Petra Wolf, Robert Zepic

2014 | NEGZ-Kurzstudie 1


Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (auch: E-Government-Gesetz, EGovG) des Bundes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Es ist ein wesentlicher Teil der Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie des Bundes. Die Zielsetzung des Gesetzes ist der Abbau rechtlicher Hindernisse, um Verwaltungsverfahren elektronisch zu erleichtern. Das Gesetz soll gemäß dem Bundesministerium des Innern in seiner Zielsetzung „über die föderalen Ebenen hinweg Wirkung entfalten und Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.“ (BMI 2013, S.3)

Weiterhin sollen durchgängig medienbruchfreie Prozesse möglich werden. Dabei sollen für Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen Anreize geschaffen werden, Verwaltungsprozesse rechtssicher „entlang der Lebenslagen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bedarfslagen von Unternehmen zu strukturieren und nutzerfreundliche, ebenenübergreifende Verwaltungsdienstleistungen ‚aus einer Hand‘ anzubieten“ (BMI 2013, S.3). In der vorliegenden Studie werden die Herausforderungen der Umsetzung sowie die Potenziale dieses Gesetzes und der Status quo der Umsetzung erarbeitet und systematisiert. Maßgabe ist die Schaffung eines starken, im Sinne eines nahtlosen, nutzerorientierten, vertrauenswürdigen und offenen, E-Governments in Deutschland sowie seine Umsetzung in die behördliche Praxis. Um die genannten Potenziale zu ermitteln, wurde der im Mai 2014 veröffentlichte EU eGovernment Benchmark 2013 herangezogen und dem EGovG des Bundes und der Bundesländer gegenübergestellt. Während der EU eGovernment Benchmark 2013 den Status quo im europäischen Vergleich aufzeigt, liefern die analysierten EGovG neue Entwicklungsmöglichkeiten für E Government-Dienste in Deutschland. Um die Gestaltungsziele eines starken E-Governments in die behördliche Praxis umzusetzen, wurden fünf Schlüssellösungen abgeleitet, die technische, rechtliche, aber auch verwaltungsprozessuale Aspekte umfassen und die Prinzipien des EGovG Bund adressieren. Die Schlüssellösungen umfassen die digitale Dokumentenverwaltung, sichere elektronische Kommunikation, elektronische Identität sowie Dienstleistungstransparenz und elektronische Bezahlmöglichkeiten. Sie entstammen sowohl dem EU eGovernment Benchmark als auch einer Analyse der EGovG des Bundes und der Länder. Im Ergebnis werden elf Handlungsempfehlungen abgeleitet, die dazu beitragen sollen, die vier Gestaltungsziele zu erreichen, das EGovG adäquat umzusetzen und Deutschland insgesamt in der E-Government-Umsetzung voranzubringen: Zentrale und standardisierte Portallösungen, durchgängig digitalisierte Lebenslagen und die Übertragung der Prinzipien des EGovG in Ländergesetze tragen zu einem nahtlosen EGovernment bei. Zielgruppenspezifische Ansprache, angemessene Preise für die Infrastruktur und Zielfokussierung und eine konsequente Entwicklung von Services vor dem Hintergrund der Usability tragen zu einem nutzerorientierten E-Government bei. Rechtssicherheit und klare rechtliche Rahmenbedingungen, eine konsequent transparente Datenverarbeitung sowie Schulung der Verwaltungsmitarbeiter, damit diese die Bürger1 schulen können, tragen zu einem sicheren EGovernment bei. Eine kontinuierliche, systematische Weiterentwicklung der Dienste sowie der Aufbau einer zentralen Best-Practice-Datenbank tragen zu einem offenen E-Government bei.


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