Digitaler Zwilling des Staates

Rechtliche Architektur für eine modellbasierte Staatsmodernisierung
Moritz Ahlers · Paul Raphael Schägner

2025 | NEGZ-Impulspapier

DOI 10.30418/2626-6032.2025.2


Könnte ein digitaler Zwilling der rechtlichen Struktur von Staat und Verwaltung der Bundesrepublik auch die Praxis der Staats- und Verwaltungsdigitalisierung erleichtern? Dieser Frage gehen Jurist Moritz Ahlers und Architekt Paul R. Schägner in diesem transdisziplinären Impulspapier nach.

Ausgehend von der architektonischen Reflexion über die Bedeutung digitaler Zwillinge für die architektonische Planungspraxis kommen sie zum Ergebnis, dass der digitale Zwilling als kooperatives Planungstool grundsätzlich auch für die rechtliche Gestaltung der Staats- und Verwaltungsdigitalisierung geeignet ist. Die Autoren machen einen ersten Vorschlag, mit welchen juristischen Daten ein solcher digitaler Zwilling gespeist und wie diese juristischen Daten verknüpft werden müssen, um in der Praxis als Organisationsmodell einen erheblichen Mehrwert für die juristische Gestaltung der Staats- und Verwaltungsdigitalisierung zu haben. Das Impulspapier betrachtet dabei nicht die Modellierung von Recht und seinen Auswirkungen bzw. Gesetzgebung oder Rechtsprechung im Allgemeinen, sondern fokussiert die Modellierung der institutionellen (Re-)Organisation von Staat, Verwaltung und staatlicher Aufgabenwahrnehmung im Besonderen. Nach Einschätzung der Autoren könnte ein solcher digitaler Zwilling sowohl die praktische Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung im Rahmen der gegebenen rechtlichen Strukturen als auch deren grundlegende Umgestaltung erleichtern und verbessern. Richtig gestaltet, würde ein solcher digitaler Zwilling die Visualisierung unterschiedlicher (Re-)Modellierungsmöglichkeiten der Staats- und Verwaltungsorganisation ermöglichen und dabei die – angesichts der rechtlichen Komplexität häufig schwer vorstellbaren – rechtlichen Zusammenhänge und Abhängigkeiten offenlegen. Auf diese Weise kann zugleich die Grundlage für die Diskurse in Politik und Verwaltung über die rechtliche Gestaltung der Verwaltungsdigitalisierung verbessert werden.


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