Übersetzung und Künstliche Intelligenz in der Verwaltung

Christian Djeffal, Antonia Horst

2021 | NEGZ-Kurzstudie 17

DOI 10.30418/2626­-6032.2021.17


Die öffentliche Verwaltung muss sich bereits heute in manchen Bereichen mit der Frage  auseinandersetzen, ob sie ihre Aufgaben nur noch mit der Unterstützung von künstlicher Intelligenz bewältigen kann. Ein solcher Bereich ist die Übersetzung in Fremdsprachen. Trends der Globalisierung und Europäisierung der Verwaltung führen dazu, dass die Verwaltung in zunehmendem Maße mehrsprachig wird. An vielen Stellen werden neue Übersetzungspflichten geschaffen. Diesen kann die Verwaltung oft nur noch mit einer jeweils teilweisen Automatisierung gerecht werden.

Möchten Verwaltungsmitarbeiter*innen Übersetzungstools zur Bewältigung vereinzelter Aufgaben einsetzen, müssen sie Anforderungen an Qualität und Sicherheit berücksichtigen. Zu reinen Informationszwecken und der ersten Einordnung des Inhalts eines Textes stellen Übersetzungstools eine schnelle, unkomplizierte Lösung dar. Dennoch müssen insbesondere Fragen des Geheimnisschutzes und des Datenschutzes beachtet werden. Diese Fragen sind ggf. unter Rücksprache mit dem  Datenschutzbeauftragten oder anderen Verantwortlichen im Einzelfall zu klären.

Setzen Behörden Übersetzungstools jedoch regelmäßig auf Organisationsebene zur Erfüllung ihrer  Aufgaben ein, müssen sie auf verschiedene Qualitätskriterien achten, die sich aus dem Recht und  verfassungsrechtlichen Grundsätzen ableiten. Dazu gehören Richtigkeit, Klarheit und Verständlichkeit, Einheitlichkeit, Aktualität, Datenschutz, IT-Sicherheit und Geheimnisschutz.

Die öffentliche Verwaltung in Deutschland braucht ein Übersetzungskonzept, das für alle föderalen Ebenen und Verwaltungszweige gilt. Nur so kann die Verwaltung den Herausforderungen der  Vielsprachigkeit begegnen. Teil dieses Konzepts muss auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz sein. Dabei müssen Qualitätskriterien formuliert und definiert werden, die in die jeweiligen  Verwaltungsvorschriften und Strategien übernommen werden können. Die Mensch-Maschine-Interaktion und die Schulung der Mitarbeiter*innen müssen ebenfalls Teil des Konzepts sein.


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