Verfassungsrechtliche Fragen der föderalen Aufgabenbündelung

Wann?

Dienstag, 27. Mai 2025

ab 12:00 Uhr

bis 13:30 Uhr

Wo?

online (via Zoom)

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Aufgabenorganisation im Föderalstaat – Spielräume nutzen, mehr Bündelung wagen


Am 27. Mai stellt Prof. Dr. David Roth-Isigkeit (Universität Speyer) sein im Auftrag des NKR erstelltes Rechtsgutachten „Verfassungsrechtliche Möglichkeiten der Aufgabenbündelung im Föderalstaat“ im NEGZ AK EGovR vor und zur verfassungsrechtlichen Diskussion. Die Veranstaltung wird live vom NEGZ – Kompetenznetzwerk Digitale Verwaltung übertragen.

Die Veranstaltung hat einen verfassungsrechtlichen Fokus und vertieft damit die gemeinsame Veranstaltung von NKR und NEGZ vom 16. Mai, in der Prof. Dr. David Roth-Isigkeit sein Rechtsgutachten bereits vorgestellt und u.a. mit Philipp Amthor (CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)), Tanja Krins (Gesellschaft für Informatik), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) sowie der Community diskutiert hat.

Das Rechtsgutachten beantwortet die in einem vorherigen NKR-Gutachten „Bündelung im Föderalstaat“ aufgeworfenen juristischen Fragen zur Bündelung von Aufgabenstrukturen im deutschen Verwaltungsgefüge umfassend. Die Botschaft ist klar: Schon heute lassen sich Verwaltungsaufgaben im bestehenden Rechtsrahmen bündeln, um den Staat leistungsfähiger und effizienter zu machen. Gleichzeitig skizziert das Rechtsgutachten Spielräume für künftige, gezielte verfassungsrechtliche Anpassungen.

Das Gutachten enthält zum Teil neue Ideen, Ansätze, Topoi und Rechtsauffassungen zu den staatspraktischen Spielräumen der föderalen Kompetenzordnung, die es wert sind eingehend betrachtet, hinterfragt und konstruktiv diskutiert zu werden. Die Veranstaltung soll ein Forum für diese verfassungsrechtliche Diskussion bieten. 

In der Diskussion wollen wir – auch vor dem Hintergrund neuer finanzverfassungsrechtlicher Spielräume des Infrastruktur-Sondervermögens aus Art. 143h GG und der Gründung des BMDS – insbesondere der Frage nachgehen, welche verfassungsrechtlichen Spielräume der Bund im Bereich der föderalen Verwaltungsdigitalisierung bereits jetzt hat und welche Grenzen die föderale Kompetenzordnung ihm jedoch auch setzt.

Du bist herzlich eingeladen, an der virtuellen Diskussionsrunde teilzunehmen. Eine NEGZ-Mitgliedschaft ist nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings, das Gutachten vorher zu lesen.


Ablauf

Virtuelle Diskussionsrunde am 27. Mai von 12:00 – 13:30 Uhr

  • 12:00 Uhr: Begrüßung durch das NEGZ
  • 12:05 Uhr: Impuls von Teresa Missenhardt (NKR-Sekretariat)
  • 12:10 Uhr: Vorstellung des Gutachtens durch Prof. Dr. David Roth-Isigkeit (Speyer)
  • 12:30 Uhr: Fragen an den Gutachter durch Moderatoren Prof. Dr. Wilfried Bernhardt (Universität Leipzig) und Moritz Ahlers (FITKO)
  • 13:00 Uhr: Offene Fragerunde
  • Fragen an den Gutachter können hier eingetragen und bewertet werden: https://www.menti.com/al95xs4raqyb
  • 13:28 Uhr: Verabschiedung durch die Moderatoren und Hinweis auf anstehende Veranstaltungen des NEGZ AK EGovR
  • 13:30 Uhr: Ende der Veranstaltung

Fachliche Diskussion

Teresa Missenhardt ist Prüfreferentin im Sekretariat des Nationalen Normenkontrollrats. In ihrer Funktion unterstützt sie die Arbeit des unabhängigen Gremiums, das die Bundesregierung bei der Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung und der Bürokratiekostenmessung berät. Dabei bringt sie ihre Expertise ein und wirkt an der Schnittstelle zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft.

Prof. Dr. David Roth-Isigkeit ist seit 2023 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. 2019 war er Leiter der Nachwuchsforschungsgruppe “Das Recht der künstlichen Intelligenz” an der Julius-Maximilians Universität Würzburg. Er gründete und leitete außerdem das interdisziplinäre SOCAI-Zentrums für soziale Implikationen künstlicher Intelligenz.

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt ist Mitglied im Vorstand des NEGZ, Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt und Partner bei Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte und Notare mit dem Schwerpunkt Internetrecht, Honorarprofessor für Internetrecht, insbesondere E-Government und E-Justice an der Universität Leipzig, Geschäftsführer der Bernhardt IT Management Consulting GmbH und ​Präsident der Initiative Digitaler Zollstempel.

Moritz Ahlers ist seit Mai 2023 in der gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts FITKO (Föderale IT-Kooperation) als Jurist tätig. Dabei ist er mit den grundsätzlichen Rechtsfragen der föderalen Verwaltungsdigitalisierung befasst. Einen Schwerpunkt seiner praktischen Arbeit wie seiner Veröffentlichungstätigkeit bildet die rechtliche Gestaltung und Fortentwicklung des Systems der föderalen IT-Kooperation unter Berücksichtigung der Vorgaben des Verfassungs-, Unions- und Vergaberechts. Zuvor war er als Rechtsanwalt in einer Großkanzlei im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts (einschließlich des Vergaberechts) tätig und hat insbesondere öffentliche Auftraggeber im Kontext der OZG-Umsetzung beraten.


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