Innovation im öffentlichen Sektor

Werner Achtert, Alexandra Evdokimova, Moreen Heine, Christian Rupp

2021 | NEGZ-Positionspapier


Innovation im öffentlichen Bereich ist an bestimmte Rahmenbedingungen, wie Kontinuität, Verlässlichkeit, Stabilität und rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns gebunden. Um umsetzbare, zukunftsfähige und nachhaltige Innovationen im öffentlichen Sektor zu implementieren, sind die Rahmenbedingungen für staatliches Handeln zu berücksichtigen. Dieser Rahmen ist vorgegeben, aber nicht unveränderbar.

Gegenstand der Innovation kann sowohl ein Produkt als auch ein Prozess sein, sie muss aber nicht unbedingt digital sein: auch Änderungen der Verwaltungsstrukturen und Kommunikations- und Entscheidungswege sollen als Innovation wahrgenommen werden. 

Innovation ist kein Selbstzweck. Je nach Ausgangslage und angestrebten Effekten muss am Anfang klar definiert werden, welche Zielsetzung Innovation verfolgen soll. Erst danach kann ein passender Weg für die definierte Herausforderung ausgewählt werden. Die Nutzerorientierung ist dabei ein wichtiges Ziel jeder Innovation in der öffentlichen Verwaltung.

Die Organisationsform sowie der Autonomiegrad der Innovationsinitiativen sind von der Zielsetzung und den gewünschten Effekten abhängig. Interne oder externe Innovationslabore, Think Tanks, eine eigene Organisationseinheiten, die sich mit dem Thema  Innovation befasst, oder die Einführung geschäftsübergreifender Innovationsprozesse – eine strategische Abwägung über die Organisationsform soll während der Zielsetzungsphase erfolgen. Wichtig ist allerdings, dass die Verantwortung für die Ergebnisse der Innovationsprozesse und deren Umsetzung klar definiert wird


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